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   VG Berlin, 18.03.2010 - 3 K 248.09 V   

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VG Berlin, 18.03.2010 - 3 K 248.09 V (https://dejure.org/2010,32299)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2010 - 3 K 248.09 V (https://dejure.org/2010,32299)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2010 - 3 K 248.09 V (https://dejure.org/2010,32299)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2010 - 3 K 248.09
    Hieraus folgt, dass Nachteile im Heimatland, die allein wegen der dortigen allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse drohen, nicht zur Begründung einer außergewöhnlichen Härte im Zusammenhang mit der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft herangezogen werden können (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4 m.w.N.).

    Die individuellen Besonderheiten des konkreten Einzelfalles müssen deshalb nach ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sein, dass die Folgen der Versagung des Visums zum Familiennachzug unter Berücksichtigung des Zwecks der Nachzugsvorschriften, die Herstellung und Wahrung der Familieneinheit zu schützen sowie des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG schlechthin unvertretbar wären (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 11.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthalt; Einreise;

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2010 - 3 K 248.09
    Hiervon könnte im vorliegenden Zusammenhang nur dann ausgegangen werden, wenn die in der Türkei lebende Klägerin allein ein eigenständiges Leben nicht mehr führen könnte, sondern statt dessen auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen wäre und sie diese Hilfe in zumutbarer Weise ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erlangen könnte (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2004 - 1 C 11/03 -, EzAR 017 Nr. 21).
  • VG Düsseldorf, 30.08.2013 - 8 L 1466/13

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 19. Mai 2006 - 18 A 2463/05 - Hessischer VGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 13 TG 2789/96 - VG Saarlouis, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 10 L 364/09 - VG Berlin, Urteil vom 18. März 2010 - 3 K 248/09 V -, jeweils juris.
  • VG Düsseldorf, 04.02.2011 - 8 L 2192/10

    Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnliche Härte; Familiennachzug

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 18 A 2463/05 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 13 TG 2789/96 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 10 L 364/09 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 18. März 2010 - 3 K 248/09 V - , juris; VG Hamburg, Urteil vom 8. September 2006 - 17 E 2495/06 -, InfAuslR 2006, 459.
  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 11/15

    Störwirkung nach § 18 a Abs. 1 S. 1 LuftVG

    Eine Störung liege mithin (erst) dann vor, wenn unter Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr die Beeinträchtigung der Flugsicherungseinrichtung nicht mehr hinnehmbar ist (unter Bezugnahme auf VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013, 3 K 248/09; VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Februar 2014, 5 B 6430/13).
  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 8/15

    Störwirkung von Windkraftanlagen

    Eine Störung liege mithin (erst) dann vor, wenn unter Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr die Beeinträchtigung der Flugsicherungseinrichtung nicht mehr hinnehmbar ist (unter Bezugnahme auf VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013, 3 K 248/09; VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Februar 2014, 5 B 6430/13).
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